Mit dem Elterngeld-Trick beim zweiten Kind genauso viel Elterngeld wie beim ersten bekommen!
Die Elternzeit nach der Geburt deines ersten Kindes neigt sich dem Ende und deine Teilzeitanstellung ist in nahe Zukunft gerückt? Einerseits freust du dich, mal wieder deinen Kopf mit anderen Themen als Beikost, Windelwechseln und den ganzen Haushaltsdingen zu beschäftigen, andererseits vermisst du schon jetzt die Spielplatz-Aufenthalte am Vormittag und das Kinderbuch Vorlesen? Und dann kommen da noch die finanziellen Sorgen. Wenn ich jetzt in Teilzeit arbeite und wir dann mal ein zweites Kind haben wollen, wie ist das dann mit dem Elterngeld? Ich verrate dir, wie wir es mit dem Elterngeld-Trick geschafft haben, beim zweiten Kind genauso viel Elterngeld wie beim ersten zu bekommen.
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- Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld?
- Wie berechnet sich das Elterngeld?
- Meine Ausgangssituation
- Der Teilzeit Schock
- Die Planung der zweiten Schwangerschaft
- Wieso ein kurzer Altersabstände zwischen Geschwistern finanziell förderlich ist
- Der Elterngeld Trick
- Selbstständig auf geringfügiger Basis - und jetzt?
- Der Mutterschutz-Trick
- Mein Fazit
1. Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld?
Zum Einstieg erstmal die wichtigen Basics, von denen ich vor meiner ersten Schwangerschaft auch keinen Plan hatte. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem offiziellen Entbindungstermin (ET) und dauert noch acht Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin an. Heißt, kommt dein Kind z.B. zwei Wochen früher zur Welt, verkürzt sich dein Mutterschutz vor der Geburt auf vier Wochen. In diesem Zeitraum des Mutterschutzes, erhältst du noch kein Elterngeld. Ich habe in diesem Zeitraum mein komplettes Gehalt bekommen. Allerdings zahlt es zum Teil die Krankenkasse und dann stockt der Arbeitgeber es in der Regel auf. Diese acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt werden allerdings beim Elterngeld angerechnet und so behandelt, als würdest du da bereits Elterngeld beziehen. Das muss man auch erstmal verstehen. Mehr zum Thema Mutterschutz findest du hier.
Die Elternzeit meldest du bei deinem Arbeitgeber an. Du hast pro Kind drei Jahre Elternzeit zur Verfügung, die du bis zum achten Lebensjahr deines Kindes nehmen kannst. In dieser Zeit stellt dich dein Arbeitgeber unbezahlt frei. Versichert ist man beitragsfrei über die Familienversicherung. Mehr zum Thema Elternzeit findest du im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Elterngeld kannst du während deiner Elternzeit als Basis-Elterngeld für 12 Monate bzw. für 14 Monate beziehen, wenn dein/e Partner*in auch mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt. Natürlich kann man das Ganze auch gleichberechtigter planen und jeder nimmt zum Beispiel sieben Monate Elternzeit. Man kann den Betrag des Elterngeldes aber auch splitten und als Eltern-Geld-Plus über einen längeren Zeitraum beziehen. Alles zum Thema Elterngeld findest du ebenfalls auf dem Familienportal.
2. Wie berechnet sich das Elterngeld?
Das Elterngeld berechnet sich bei Arbeitnehmer*innen auf Grundlage deines Nettolohns der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz der Geburt deines Kindes. Da wir in der Regel bereits ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in den Mutterschutz gehen, kann man sich das gut ausrechnen. Bei (Teil-)Selbstständigen sieht es anders aus: Hier zählen die Einkünfte aus dem Steuerjahr vor der Geburt des Kindes. Prüfe dies aber zur Sicherheit einmal für dich persönlich. Ich kann dir die Online Kurse oder 1:1 Beratungen von Diana empfehlen.* Sie ist Mentorin für mehr Elterngeld und durch sie konnte ich damals den Elterngeld-Trick verstehen und für mich anwenden.
3. Meine Ausgangssituation
Da es super viele verschiedene Konstellationen gibt, möchte ich dir zum Einstieg erstmal erzählen, wie meine persönliche Ausgangssituation aussah. Als ich zum ersten Mal schwanger wurde, war ich Vollzeit (40 Stunden) in einem Unternehmen als Online Marketing Manager angestellt.
Ich war schwanger mit meinem ersten Kind, bin im Oktober 2019 in den Mutterschutz und anschließend für zwei Jahre in Elternzeit gegangen. Ich hatte von Anfang an zwei Jahre Elternzeit für meinen Sohn eingeplant, da ich mir damals noch nicht vorstellen konnte, ihn mit einem Jahr in eine Fremdbetreuung zu geben. Das Elterngeld hatte ich mir trotzdem nur für ein Jahr (Basis Elterngeld) auszahlen lassen, um flexibler zu sein, falls ich doch früher in den Job zurück wollen würde.
Als unser Sohn ein Jahr alt wurde, habe ich gemerkt, dass er sehr gerne Zeit mit anderen Kindern verbringt und ich es nicht schaffe, ihn mit Spielzeug und Büchern den ganzen Tag auszulasten. Er brauchte einfach mehr Input. Ursprünglich hatte ich geplant, verschiedene Spielgruppen an den Vormittagen zu besuchen. Durch die Corona-Pandemie, die begann, als er vier Monate alt war, war dies aber schlichtweg nicht möglich. Daher haben wir uns dann doch dafür entschieden, ihn in eine kleine Krippe zu geben, bei der wir glücklicherweise spontan einen Platz ergattern konnten.
4. Der Teilzeit Schock
Das erste Krippen-Jahr war durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kita-Notbetrieb und die vielen ersten Kinderkrankheiten geprägt. Ich war heilfroh, dass ich nicht im Homeoffice und mit Kleinkind zuhause arbeiten musste. Dennoch hatte ich ja durch die teilweise Betreuung nun ein paar Kapazitäten und auch Lust, wieder ein bisschen im Online Marketing zu arbeiten.
Ich erkundigte mich also zu Beginn des Jahres 2021, wie es sich auf das Elterngeld eines potentiell zweiten Kindes auswirken würde, wenn ich nun wieder für ein paar Stunden zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren und in absehbarer Zeit wieder schwanger werden würde. Das Ergebnis war schockierend! Falls ich innerhalb des nächsten Jahres wieder schwanger werden würde und nur ein paar Stunden in der Woche arbeite, wären trotzdem – genauso wie beim ersten Kind -, die letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes die Grundlage für mein nächstes Elterngeld.
Das Elterngeld für das zweite Kind würde also auf dieser Teilzeitbasis berechnet werden. Da kam ich ins Grübeln. Das wären dann schon ein paar hundert Euro weniger als beim ersten Kind. Aus meiner Sicht war das wirklich unfair, weil ich meine Erwerbsarbeit ja reduzieren würde, um mich um mein kleines Kind zu kümmern. Wir wollten es mit ein oder zwei Jahren nicht zehn Stunden fremdbetreuen lassen. Dass Care Arbeit in unserer Gesellschaft aber nicht den gleichen Wert wie Erwerbsarbeit hat, müssen wir an dieser Stelle nicht weiter ausführen…
5. Die Planung der zweiten Schwangerschaft
Ursprünglich dachte ich immer, dass ein Altersabstand von drei Jahren gut wäre, da das erste Kind dann schon etwas selbstständiger wäre und man nicht zwei noch ganz kleine Kinder hätte. Bei Freund*innen bekamen mein Mann und ich aber auch Eindrücke, wie schön Geschwister miteinander spielen und als enges Team aufwachsen, wenn der Altersabstand etwas geringer war. Ich denke, bei so einer Entscheidung gibt es kein richtig oder falsch. Und genau planen lässt es sich ja letztendlich auch nur ungefähr. Schließlich spielen da ja noch ein paar andere Faktoren mit rein.
Aufgrund der zukünftig unsicheren Elterngeld-Situation erarbeitete ich verschiedene Szenarien und rechnete aus, in welchem Fall wir zu welcher finanziellen Situation kommen würden. Einige würden jetzt vielleicht sagen, dass sich Kinder nicht planen lassen. Natürlich lässt sich das nicht zu 100% planen. Aber Gedanken machen und die eine oder andere Entscheidung bezüglich Verhütung können aktiv getroffen und zumindest ein bisschen beeinflusst werden. Folgende Szenarien hatte ich mir also überlegt und finanziell ausgerechnet:
Szenario 1: Ich hätte meinen Arbeitgeber gefragt, ob ich doch für 25 Stunden zurückkommen kann. Einen Kitaplatz mit längerer Betreuungszeit hätten wir so kurzfristig nicht bekommen und ich wollte meinen Sohn auch nicht den ganzen Tag in der Krippe lassen. Dazu kam die Corona-Pandemie und unsere persönliche Wohnsituation. Wir lebten noch auf 65 m² und mein Mann und ich wären beide im Homeoffice. Das Elterngeld für ein zweites Kind wäre aufgrund der Teilzeitarbeit auch nur ungefähr die Hälfte von dem des ersten gewesen. Zusätzlich hätten wir sehr viel Stress gehabt. So eine zweite Schwangerschaft mit Kleinkind zuhause ist sicherlich auch kein Klacks. Die Nächte mit unserem Sohn waren weiterhin sehr unruhig. Szenario 1 sah für uns nach einer schlechten Lösung aus.
Szenario 2: Im zweiten Szenario wäre ich einfach weiter in Elternzeit geblieben, mein Kind wäre fünf Stunden betreut worden. Ich hätte wieder in Teilzeit gearbeitet, sobald unser Sohn zwei geworden wäre, da wir dann einen anderern Kita-Platz hätten bekommen hätten können. Und da ich dieses zweite Jahr Elternzeit sowieso geplant hatte, wäre es finanziell auch möglich gewesen. Das hätte dazu geführt, dass das zweite Kind erst dann zur Welt kommen hätte können, wenn ich ein Jahr gearbeitet hätte, um das Maximum an Elterngeld herauszuholen. Viele Frauen wechseln bei so einer Planung auch die Steuerklasse (in dem Fall wenn der/die Partner*in mehr verdient und in der besseren Steuerklasse ist) für den Zeitraum, um am Ende mehr Netto-Gehalt auf der Lohnabrechnung stehen zu haben. Allerdings wäre ich trotzdem nicht auf das Elterngeld wie bei meiner Vollzeit-Anstellung gekommen, da ich ja nicht wieder 40 Stunden gearbeitet hätte.
Szenario 3: Im dritten Szenario wäre ich in Elternzeit geblieben, hätte nicht gearbeitet und wäre recht schnell wieder schwanger geworden. Das hätte dazu geführt, dass ich den Mindestsatz von 300 € Elterngeld bekommen hätte. Das wäre für uns finanziell nicht möglich gewesen.
6. Wieso ein kurzer Altersabstände zwischen Geschwistern finanziell förderlich ist
Ich googelte also nach der Frage, ob es möglich ist, beim zweiten Kind genauso viel Elterngeld zu bekommen wie beim ersten, ohne zwischen den Kindern ein Jahr lang 40 Stunden (teilweise schwanger) arbeiten zu müssen. Dass ein kurzer Altersabstand förderlich war, hatte ich bereits gehört. Allerdings war mein Sohn zu dem Zeitpunkt schon ein Jahr alt. Angenommen ich wäre nun sofort wieder schwanger geworden, hätten die nächsten neun Monate mit geringem Teilzeitgehalt ja dann den Hauptteil der zwölf Monate vor dem Mutterschutz ausgemacht und ich hätte ein geringes Elterngeld erhalten.
Wird man zum Beispiel so schwanger, dass das erste Kind erst 1,5 Jahre alt ist, kann durch Ausklammern der Elternzeit des ersten Kindes ein Teil der 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes gezählt werden. Zusätzlich gibt es einen Geschwisterbonus von 10%, wenn das erste Kind jünger als drei Jahre alt ist. Für diese Variante war es bei mir aber schon zu spät bzw. wäre so ein kurzer Altersabstand auch körperlich gar nicht möglich gewesen. Ich habe meinen Sohn elf Monate gestillt und eine neue Schwangerschaft war dadurch erst nach dem 13. Lebensmonat wieder möglich.
7. Der Elterngeld Trick
Auf der Website “Zweitöchter”* fand ich Infos zum sogenannten “Elterngeld-Trick”. Diana ist selbst Mutter von zwei Töchtern und einem Sohn und hat sich in der Schwangerschaft mit ihrer zweiten Tochter ganz tief in das Elterngeld-Universum eingearbeitet. Hunderte Stunden las sie sich in verschiedene Konstellationen und Möglichkeiten ein, um das Elterngeld auf legalem Weg zu optimieren. Mittlerweile ist sie eine echte Expertin auf dem Gebiet und bietet über ihre Website Online-Kurse* und persönliche Einzelberatungen zur individuellen Situation an.
In meinem persönlichen Fall bestand der “Elterngeld-Trick” darin, sich im zweiten Lebensjahr meines ersten Kindes während der Elternzeit auf geringfügiger Basis selbstständig zu machen und das zweite Kind dann innerhalb dieses zweiten Jahres zu bekommen. Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass du bei deinem Arbeitgeber weiterhin in Elternzeit und damit kostenlos versichert bist. Dafür muss dein Einkommen aus selbständiger Arbeit einen bestimmten Satz unterschreiten. Kläre dies am besten mit deiner Krankenkasse.
Dadurch, dass du dich aber auf geringfügiger Basis selbstständig machst und ein Gewerbe anmeldest, ändert sich die Grundlage der Bemessung für dein Elterngeld beim zweiten Kind. Für Selbstständige werden nämlich nicht die letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz für das Elterngeld gezählt, sondern das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt.
Der “Elterngeld-Trick” klang sehr interessant. Wir kalkulierten dieses vierte Szenario einmal durch und beschlossen, es einfach mal zu versuchen. Unser Zeitfenster war eh sehr klein. Wir hatten schon Januar 2021 und natürlich wäre es wie ein 6er im Lotto, wenn der Wunsch nach einer zweiten Schwangerschaft nach diesem neuen Szenario nun “einfach mal so” in dem nächsten möglichen Zeitfenster in Erfüllung gehen würde. Natürlich hatten wir auch ein alternatives Szenario und hätten dann mit weniger Elterngeld gelebt.
Aber was soll ich sagen? Der “Elterngeld-Trick” hat tatsächlich geklappt und durch den Geschwisterbonus kam ich auf ein Elterngeld, das fast dem des ersten Kindes entsprach! Hoch lebe der “Elterngeld-Trick”!
8. Selbstständig auf geringfügiger Basis - und jetzt?
Ich konnte mich mit meinem Beruf als Online Marketing Managerin sehr einfach und unkompliziert selbstständig machen und mir über Online-Plattformen Jobs als Freelancerin suchen. Das trifft natürlich nicht bei jeder/jedem zu. Aber vielleicht hast du ein Hobby, das du gerne intensiver ausüben möchtest und kannst dieses vielleicht monetarisieren? Oder du hast eh geplant, dich in deiner Elternzeit umzuorientieren und dich mit einem Herzensprojekt selbstständig zu machen? Perfekt!
Es ging mir nicht darum, viel in diesem Jahr zu verdienen. Man muss eh bestimmte Grenzen einhalten, um keine Umsatzsteuer und Versicherungsbeiträge zahlen zu müssen. So kann man zum Beispiel auch DIY-Projekte über Etsy verkaufen. Hauptsache du kann mindestens eine Rechnung vorweisen, die die selbständige Arbeit in diesem Zeitraum beweist. Ich habe mich zu diesem Thema auch vorher noch mit Diana* und mit meiner Steuerberaterin ausgetauscht, um hier nichts Wichtiges zu übersehen.
9. Der Mutterschutz-Trick
Ein weiterer Trick, den man als Mama in Elternzeit anwenden kann, besteht darin, die Elternzeit vom ersten Kind zu dem Zeitpunkt enden zu lassen, an dem der Mutterschutz deines zweiten Kindes beginnt. So musst du nicht zurück in den Job, bekommst für den Zeitraum des Mutterschutzes aber quasi dein volles Gehalt von vor der ersten Elternzeit, da du ja noch nicht in Teilzeit zurück gekommen bist!
10. Mein Fazit
Ich weiß, dass wir sehr viel Glück hatten. Alles hat sich so wie in unserer Wunschvorstellung entwickelt. Auf jeden Fall musst du in deiner individuellen Situation prüfen, wie das ganze funktioniert. Eine Beratung oder einen Kurs dazu könnt ihr bei Diana* buchen. Mein Mann sagt immer, dass das Mehr an Elterngeld eine Art Schmerzensgeld dafür ist, dass wir mit dem kurzen Altersabstand der Kinder echt alle Hände voll zu tun haben. Ich persönlich empfinde die Zeit gerade mit zwei so kleinen Kindern auch als sehr intensiv. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob es so viel einfacher gewesen wäre, wenn unser Sohn bereits drei Jahre gewesen wäre. Ob ihr z.B. Entlastung durch Familienmitglieder habt, solltet ihr in eure Entscheidung auch mit einbeziehen.
Karrieretechnisch war diese dreijährige Job-Pause mit zwei Schwangerschaften für mich ein guter und entspannter Weg. Ich hätte es als sehr anstrengend empfunden, für ein Jahr an den Arbeitsplatz zurückzukehren, ständig wegen krankem Kleinkind zuhause zu bleiben und dann in diesem ganzen Stress auch noch irgendwann schwanger werden zu wollen. Meine zweite Schwangerschaft war aber auch sehr viel kräftezehrender als die Erste. Ich war ständig und über den kompletten Zeitraum sehr sehr müde und habe die Tage mit Kleinkind teilweise nur schwer herumbekommen. Wenn ich dann auch noch den Arbeitsdruck gehabt hätte, weiß ich nicht, ob alles so gut gelaufen wäre.
Wichtiger Hinweis: Dieser Blogbeitrag ist ein persönlicher Erfahrungsbericht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gesetzliche Korrektheit. Die Elterngeld-Situation ist sehr individuell und sollte, um sicher zu gehen, zuvor mit einem Experten auf diesem Gebiet besprochen werden.
Autorin: Helena
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